Eltako DSZ15D-3x80A Drehstromzähler elektronisch MID geeicht > 28380015

Vorrätig
SKU: adva | 28380015 Barcode: 4010312501634
Hohe Belastbarkeit (bis 3x 80A)
Geeichte Ausführung
Mit S0-Schnittstelle
Die Installation muss durch den Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Fachunternehmen erfolgen.
ELTAKO GmbH, Hofener Straße 54, 70736 Fellbach
website@eltako.de
Normaler Preis 119,95 € inkl. MwSt.
geprüfte grenda-hammer® Qualität

Eltako Drehstromzähler für Hutschiene 3x80A geeichte Ausführung und MID S0-Schnittstelle


Maximalstrom 3x80 A, Stand-by-Verlust nur 0,5 Watt je Pfad.
Reiheneinbaugerät für Montage auf Tragschiene DIN-EN 60715 TH35.
4 Teilungseinheiten = 70 mm breit, 58 mm tief.
Genauigkeitsklasse B (1%). Mit S0-Schnittstelle.
Der direkt messende Drehstromzähler misst die Wirkenergie anhand der zwischen den Eingängen und
Ausgängen fließenden Ströme. Der Eigenverbrauch von nur maximal 0,5 Watt Wirkleistung je Pfad wird
nicht gemessen und nicht angezeigt.
Es können 1, 2 oder 3 Außenleiter mit Strömen bis zu 80 A angeschlossen werden.
Der Anlaufstrom beträgt 4O mA.
Der N-Anschluss muss vorhanden sein.
Das 7-Segment LC-Display kann auch ohne Stromversorgung zweimal innerhalb von zwei Wochen
abgelesen werden.
Der Leistungsbezug wird mit einem 100-mal je kWh blinkenden Balken im Display angezeigt.
Serienmäßig auch als 2-Tarif-Zähler verwendbar: Mit Anlegen von 230 V an die Klemmen
E1/E2 wird auf einen zweiten Tarif umgeschaltet.
Rechts neben dem Display befinden sich die Tasten MODE und SELECT, mit welchen gemäß Bedienungsanleitung im Menü geblättert wird.

Zunächst schaltet sich die Hintergrundbeleuchtung ein.

Danach können die Gesamt-Wirkenergie je Tarif, die Wirkenergie des rücksetzbaren Speichers RS1 bzw. RS2 sowie die Momentanwerte Leistung, Spannung und Strom je Außenleiter angezeigt werden.
 

Fehlermeldung (false)
Bei fehlendem Außenleiter oder falscher Stromrichtung wird 'false' und der entsprechende Außenleiter im Display angezeigt.


 

Hinweis:
Für die fachgerechte Installation gilt gemäß §13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt Folgendes:

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

 

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